Die Kombination von gesetzlicher Rente, betrieblicher Altersversorgung und Lebensversicherung, die heute weitgehend üblich ist, wird in der fachmännischen Sprache als Drei-Säulen-System der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenen-Vorsorge bezeichnet.
Eine umfassende bzw. ausreichende Absicherung, um vor allem im Alter den gewohnten Lebensstandard behalten zu können, ist mit der gesetzlichen Rentenversicherung allein nicht zu erzielen.