Eine Direktversicherung ist nach dem deutschen Steuerrecht ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer auf das Leben eines Arbeitnehmers bei einem in Deutschland zugelassenen Versicherer abgeschlossen hat.
Im Fall einer Direktversicherung sind der Arbeitnehmer gegebenenfalls seine Hinterbliebenen die Bezugsberechtigten. Zu den Direktversicherungen gehören auch Unfall-Zusatzversicherungen und Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die im Zusammenhang mit Lebensversicherungen abgeschlossen werden, sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen und Unfall-Versicherungen mit Anspruch des Arbeitnehmers auf Beitragsrückgewähr.
Die Beiträge des Arbeitgebers zu einer Direktversicherung gehören zum lohnsteuerlichen Arbeitslohn des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber im Versicherungsvertrag den Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen für die Ablaufleistungen als bezugsberechtigt bestimmt hat. |