Der von den Lebensversicherungsunternehmen erwirtschaftete Überschuss wird der "Rückstellung für Beitragsrückerstattung" zugeführt, aus der die Überschussanteile der einzelnen Versicherungsnehmer gespeist werden.
Dieses Verfahren wurde durch die sog. Direkt-Gutschrift verbessert. Ein Teil des Überschusses wird den Versicherungsnehmern nun unmittelbar gutgeschrieben. Damit führt die Direktgutschrift zu einer von vornherein höheren Verzinsung des Vorsorgekapitals als mit dem Rechnungszins.