Hierbei handelt es sich um den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in der:
Lebensversicherung
Krankenversicherung
Haftpflichtversicherung
und Unfallversicherung.
Strenge Vorschriften für die Deckungsrückstellungsberechnung sowie ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar sowie die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar. |