Versicherungslexikon
 
Startseite
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
FAQ Häufig gestellte Fragen
Private Krankenversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Lebensversicherung
Private Rentenversicherung
Rechtsschutzversicherung
Versicherungslexikon
A Ä B C D E F G H I J K L M N O Ö P Q R S T U Ü V W Z
 
D
 
Deckungsrückstellung
Hierbei handelt es sich um den nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelten Kapitalwert der bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Versicherungsleistungen und Rückgewährbeträgen in der:

  • Lebensversicherung

  • Krankenversicherung

  • Haftpflichtversicherung

  • und Unfallversicherung.


  • Strenge Vorschriften für die Deckungsrückstellungsberechnung und ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar (Schriftführer) sowie die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar.


    Zur Übersichtsseite: D


    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Deckungsrückstellung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.