Strenge Vorschriften für die Deckungsrückstellungsberechnung und ein für ihre Einhaltung verantwortlicher Aktuar (Schriftführer) sowie die Anlage des zum Deckungsstock gehörenden Vermögens stellen für den Versicherungsnehmer eine wichtige Garantie für die Erfüllbarkeit seiner vertraglichen Ansprüche dar.