Die nicht für die Risikoübernahme und Kosten verbrauchten Beitragsteile, die verzinslich angesammelt werden, bilden das Deckungskapital des Lebensversicherungsvertrages.
Falls man den Versicherungsvertrag vorzeitig kündigt, so erhält man den Rückkaufswert ausbezahlt. In diesem Fall handelt es sich üblicherweise um einen geringen Kostenabschlag verringerte Deckungskapital. |