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Bindefrist (Antragsbindefrist)
Einen Monat lang ist der Antragsteller in der Regel an seinen Versicherungsantrag gebunden. In diesem Zeitraum kann der Versicherer entscheiden, ob er den Versicherungsantrag annehmen oder ablehnen möchte.

Falls die Versicherungsgesellschaft innerhalb von zwei Wochen die vorläufige Deckung nicht kündigt oder den Versicherungsantrag mit Angabe eines Grundes nicht ablehnt, ist der Versicherungsvertrag zu Stande gekommen.
Biometrische Risiken Billigungsklausel Zur Übersichtsseite: B
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Bindefrist (Antragsbindefrist)" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.