Unter Bezugsrecht versteht man im Fall einer Lebensversicherung das Recht, über das die Ablaufleistung aus der Lebensversicherung zu verfügen. Das Geld von der Versicherung erhält bei Fälligkeit der Bezugsberechtigte. (Falls einer im Vertrag genannt wurde)
In der Regel ist der Bezugsberechtigte im Erlebensfall der Versicherungsnehmer selbst. Ein zusätzlicher Bezugsberechtigter sollte für den vorzeitigen Todesfall des Versicherungsnehmers angegeben werden, der im Versicherungsschein namentlich genannt werden kann.
Den Bezugsberechtigten kann man so widerruflich als auch unwiderruflich eintragen. Falls der Bezugsberechtigte unwiderruflich eingetragen wird, kann die Bezugsberechtigung nur mit seinem Einverständnis geändert werden.