Alle Aktivitäten eines Arbeitgebers zur Berufsunfähigkeits-, Hinterbliebenen-, und Altersversorgung seiner Arbeitnehmer werden als betriebliche Altersversorgung bezeichnet. In Deutschland dient die betriebliche Altersversorgung dazu, die Versicherungsleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu ergänzen.
Seit dem 01.01.2002 hat jeder gesetzlich versicherte Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber einen Rechtsanspruch auf Umwandlung aussertariflicher Bezüge in eine betriebliche Altersversorgung. Die Durchführung dieses Anspruches ist durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu regeln.
Falls der Arbeitgeber weder eine Pensionskasse noch einen Pensionsfonds anbietet, können Arbeitnehmer eine Direktversicherung statt Barbezüge verlangen.
Verpflichtungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung können sich auch aus Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen ergeben. Dem Arbeitgeber ist es ausserdem noch freigestellt, weitere betriebliche Versorgungsleistungen zu gewähren.