Unter der Berufsunfähigkeit versteht man eine ärztlich bestätigte, dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch
Krankheit
Körperverletzung
oder Kräfteverfall.
Nach den Bestimmungen des Sozial- und Rentenrechts ist ein Versicherungsnehmer berufsunfähig, wenn seine Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen auf weniger als die Hälfte derjenigen eines vergleichbaren gesunden Versicherten gesunken ist und er in keinem anderen zumutbaren Beruf mehr erwerbstätig sein kann. Was als zumutbar gilt, hängt von dem Beruf bzw. der Ausbildung und der tariflichen Einstufung ab. |