Die dauernde Beeinträchtigung der Berufsfähigkeit durch:
Krankheit
Körperverletzung
oder Kräfteverfall
Man kann sich im Rahmen einer Zusatzversicherung zur Kapital-, Renten-, bzw. Risikolebensversicherung oder über einen selbständigen Versicherungsvertrag günstig absichern.
Der Versicherungsfall liegt in der Regel bei mindestens 50 % Berufsunfähigkeit vor. Soweit vertraglich vereinbart, wird auch bei der Zusatzversicherung eine Rente ausgezahlt. Die weitere Beitragszahlung entfällt.
Berufsunfähigkeit 2
Berufsständische Versorgung
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