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Berufsständische Versorgung
Eine besondere Einrichtung zur Regelung der Altersversorgung sind die Versorgungswerke der freien Berufe. Zu den freien Berufe zählen:

  • Rechtsanwälte

  • Notare

  • Architekten

  • Ärzte

  • Ingenieure

  • und Steuerberater, die in keinem abhängigen Arbeitsverhältnis stehen, also selbständig tätig sind.


  • Die Versorgungswerke sind regional auf Länderebene gegliedert. Die Versorgungswerke erbringen Leistungen analog zur gesetzlichen Rentenversicherung.

    Da sie zwischen Erwerbs- und Berufsunfähigkeit nicht unterscheiden, ist eine zusätzliche private Absicherung der Berufsunfähigkeit auf jedem Fall erforderlich.
    Berufsunfähigkeit 1 Berufsgruppenrabatt Zur Übersichtsseite: B
    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Berufsständische Versorgung" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.