Einige Versicherungsgesellschaften bieten bestimmten Berufsgruppen einen Rabatt. Dabei wird der Beruf berücksichtigt, den der Versicherungsnehmer zur Zeit hauptberuflich ausübt.
Als Nachweis dient eine Bescheinigung des Arbeitgebers. Der Versicherungsnehmer muss seine Versicherungsgesellschaft über einen Berufswechsel
informieren.