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Beitragszusage
Falls ein Arbeitgeber sich verpflichtet, während der Anwartschaftsphase, also vor Eintritt des Versorgungsfalles, festgelegte Versicherungsbeiträge an ein Versorgungswerk zu zahlen, spricht man von einer Beitragszusage.
Beiträge für eigene Rechnung (f. e. R.) Beitragszahler Zur Übersichtsseite: B
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Beitragszusage" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.