Die Gesellschaften der Individualversicherung fassen bei der Beitragsberechnung jeweils gleiche Risiken zusammen. Die Bildung "homogener" Risikogruppen gilt für alle Versicherungszweige. Auf diese Weise wird Beitragsgerechtigkeit erzielt: Jeder der zu einer Risikogruppe gehört, zahlt einen der Schwere seines Risikos entsprechenden Versicherungsbeitrag.
In der Privaten Krankenversicherung äußert sich das statistische Risiko von Erkrankungen vor allem in den Merkmalen Alter und Geschlecht.
In der Kfz-Haftpflicht-Versicherung wird nach Fahrzeugarten unterschieden, ferner nach Kriterien wie zum Beispiel: Motorstärke, Schadenfreiheit, Region, Berufsgruppe.
Generell gilt: Je niedriger das Risiko, desto niedriger fallen auch die Versicherungsbeiträge aus . Die Sozialversicherung in starkem Masse vom Solidaritätsprinzip geprägt: Die Beiträge der Arbeitnehmer richten sich nach der Höhe des Einkommens.
In der gesetzlichen Krankenversicherung sind die Versicherungsleistungen sogar für alle Mitglieder fast gleich.