Für die Finanzierung einer Lebensversicherung mit laufender Beitragszahlung wird ein Konto eingerichtet, von dem die Versicherungsgesellschaft die Versicherungsbeiträge bei Fälligkeit abbucht.
Zu Versicherungsbeginn wird hier ein einmaliger Betrag eingezahlt, der unter Berücksichtigung der Guthaben-Zinsen voraussichtlich ausreichen wird.
Ein Beitragsdepot ist von dem Einmalbetrag zu unterscheiden. Die Zinsen sind zwar auf das Beitragsdepot als Zinseinküfte zu versteuern, die Ablaufleistung der Lebensversicherung ist jedoch, wenn die Mindestlaufzeit von 12 Jahren eingehalten wurde, steuerfrei.