Hierbei handelt es sich um die nachträgliche Beseitigung eines Ungleichgewichts zwischen dem kalkulierten Versicherungsbeitrag und dem erforderlichen tatsächlichen Aufwand, indem die Beitragszahlung erhöht wird.
Der reale Versicherungsschutz wird auf Dauer durch die Angleichung der Versicherungsbeiträge an den gestiegenen Wert der Versicherungsleistung gesichert.