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Beitrag
Der Versicherungsbeitrag, oftmals auch als Versicherungsprämie bezeichnet, ist der Preis für den Versicherungsschutz.

Der Beitrag zur Versicherung bestehtt aus einem Kosten- und einem Risikoanteil, sowie bei Kapital-Lebensversicherungen und bei aufgeschobenen Rentenversicherungen zusätzlich noch aus einem Sparanteil.

Der Sparanteil dient der Bildung der bei Vertragsfälligkeit auszuzahlenden, vertraglichen Versicherungsleistung (Versicherungssumme, Kapitalabfindung, Rente usw.) Der Sparanteil wird, je nach Tarif und/oder Vertragsbeginn(-jahr), mit einem garantierten Rechnungszins von 3,25 Prozent verzinslich angesammelt. Der garantierte Rechnungszins ist in der Prämien-Kalkulation, quasi als Sofort-Bonus, bereits berücksichtigt.

Die wichtigste Gewinnquelle für die Überschussbeteiligung ist das Kapitalanlageergebnis, da bei langfristigen Kapitalanlagen i.d.R Anlageergebnisse erzielt werden, die über dem garantierten Rechnungszins liegen.
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