AVAD ist die Abkürzung für "Auskunftsstelle über Versicherungs-Bausparkassenaussendienst und Versicherungsmakler in Deutschland e.V." Sie dient dem Ziel, dass nur vertrauenswürdige Personen im Versicherungsaussendienst tätig sind.
AVAD vermittelt als Selbsthilfe-Einrichtung der Assekuranz nur Auskünfte an Gesellschaften, die etwa dem GDV oder seinen Fach-Verbänden angehören.
Die Gesellschaften sind verpflichtet, vor Abschluss des Vertrages mit einem Bewerber für die hauptberufliche Tätigkeit im Versicherungsaussendienst auf gesondertem Formular Auskunft bei der AVAD einzuholen.
Im Fall von mehrstufigen Vermittlungsverhältnissen gilt dies auch für Untervertreter.
Die AVAD hat sich satzungsgemäß, ausdrücklich zu einem Auskunftsverfahren nach den Vorschriften des Bundes-Datenschutzgesetzes verpflichtet.