Hierbei handelt es sich um eine besondere Lebensversicherungsart. Die Versicherungsleistung wird bei Heirat des Kindes fällig. (spätestens in der Regel zum 25. Geburtstag) Mädchen dürfen bei Vertragsabschluss nicht älter als 10, Junge nicht älter als 12 Jahre sein.
Ausser das versicherte Kind ist der Versorger (ein Elternteil) ebenso mitversichert. Falls er vor Ende des Vertrages verstirbt, so läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.