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Ausbildungsversicherung


Ausbildungsversicherung

Dieser Art der Versicherungen sichert die Berufsausbildung der Kinder. Versicherungsnehmer und Versicherter ist im Regelfall ein Elternteil. Falls der Versicherungsnehmer vor Ende des Vertrages verstirbt, läuft die Versicherung beitragsfrei weiter.

Die Ablaufleistung aus dieser Versicherung wird zum vertraglich vereinbarten Termin, beispielweise zum Beginn des Studiums ausgezahlt. Sollte das Kind vor Ende des Vertrages sterben, so kann eine andere Person begünstigt werden.

Altersvorsorge Sondervermögen (AS-Fonds)
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