Bei Fälligkeit einer Versorgungsleistung vor Altersrenten-Beginn ist die Pensionsrückstellung im Regelfall auf den Barwert der Verpflichtung aufzufüllen. Die Differenz zwischen den tatsächlich gebildeten Rückstellungen und dem Barwert der Verpflichtung wird Auffüllungsrisiko genannt.
Der Anstieg dieser Pensionsrückstellung kann zu Bilanzverlusten oder mindestens zu unerwünschten Bilanzschwankungen führen. Um diese Auswirkungen vermeiden zu können, ist es empfehlenswert, eine Rückdeckungsversicherung abzuschließen.
Sollte die Pensionsverpflichtung beispielweise durch Widerruf der Pensionszusage oder beim Tod des Mitarbeiters entfallen, so müssen die bereits gebildeten Rückstellungen gewinnerhöhend aufgelöst werden. Dadurch kommt es zu einer sofortigen erhöhten Steuerbelastung, ohne dass der Gesellschaft Liquidität zugeflossen ist.
Dieses Auflösungsrisiko und der damit verbundene Liquiditätsbedarf können durch eine Rückdeckungsversicherung gedeckt werden.