Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht unbegrenzt für jedes Arbeitsentgelt zu zahlen. Für ein Arbeitsentgelt, das die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind keine Versicherungsbeiträge zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich, solange noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen.
Sie ändert sich von Jahr zu Jahr. Durch die begrenzte Beitragszzahlung für Personen, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ergeben sich besonders große Versorgungslücken.