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Arbeitsentgelt
Versicherungsbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung sind nicht unbegrenzt für jedes Arbeitsentgelt zu zahlen. Für ein Arbeitsentgelt, das die Beitragsbemessungsgrenze überschreitet, sind keine Versicherungsbeiträge zu zahlen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist in den alten und neuen Bundesländern unterschiedlich, solange noch unterschiedliche Einkommensverhältnisse bestehen.

Sie ändert sich von Jahr zu Jahr. Durch die begrenzte Beitragszzahlung für Personen, deren Gehalt über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, ergeben sich besonders große Versorgungslücken.
Arbeitsunfähigkeit Arbeitnehmersparzulage Zur Übersichtsseite: A
Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Arbeitsentgelt" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.