Unabhängig von seiner Einkommenshöhe kann jeder Arbeitnehmer vermögenswirksam anlegen. Beträgt das zu versteuernde Einkommen maximal 17.900 Euro bei Ledigen bzw. 35.800 Euro bei zusammen veranlagten Ehegatten, so erhält der Anleger für vermögenswirksame Leistungen eine Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage auf vermögenswirksame Leistungen (VL) ist im Rahmen der Steuer-Erklärung zu beantragen. Die Investmentgesellschaften erstellen auf Verlangen ihren VL-Anlegern eine Bescheinigung über die eingezahlten vermögenswirksamen Beiträge, die der Erklärung beizufügen ist.
Die festgesetzte Zulage wird nicht wie in der Vergangenheit jährlich bezahlt, vielmehr werden alle gewährten Einzel-Zulagen komplett mit Ablauf der Sperr-Frist an die Investmentgesellschaft oder das Kreditinstitut, das die VL-Konten führt, überwiesen.