Der Versicherungskunde ist beim Abschluss, bei einer Änderung oder einer Wiederherstellung seines Lebensversicherungsvertrages dazu verpflichtet, seinen derzeitigen und vergangenen Gesundheitszustand wahrheitsgemäss zu schildern.
Falls er gravierende Krankheiten verschweigt oder sie nicht richtig angibt, dann spricht der Versicherer von "einer Verletzung der Anzeige-Pflicht". Ist eine Verletzung der Anzeige-Pflicht nachzuweisen, so kann die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 3 Jahren nach Vertragsabschluss bzw. nach Änderung oder Wiederherstellung des Versicherungsvertrages - bei Berufsunfähigkeitsversicherungen innerhalb von 10 Jahren - von diesem zurücktreten.