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Antragsteller
Der Antragsteller einer Lebens- bzw. Rentenversicherung ist der Versicherungsnehmer, der Kunde des Versicherungsunternehmens.

Der Antargsteller/Versicherungsnehmer:

  • unterschreibt den Versicherungsantrag

  • benennt den oder die Bezugsberechtigten

  • zahlt die Versicherungsbeiträge


  • In der Regel versichert der Antragsteller sein eigenes Leben und setzt sich selbst als Bezugsberechtigten ein.

    Somit ist er gleichzeitig Versicherungsnehmer und versicherte Person und erhält im Erlebensfall die Ablaufleistung aus der Lebensversicherung.


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    Unsere Webseite bietet Informationen rund um die Private Krankenversicherung, sowie auch Erläuterungen zu verschiedenen Begriffen in diesem Feld. Es würde uns freuen wenn Sie die richtigen Informationen zu "Antragsteller" gefunden haben und bitten um Verständnis, dass es uns nicht möglich ist Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit zu übernehmen.