Der Antragsteller bzw. der zukünftige Versicherungsnehmer reicht den Antrag auf gewünschten Versicherungsschutz ein. Er ist einen Monat an den Versicherungsantrag gebunden. Der Versicherungsantrag kann nach Prüfung innerhalb von 2 Wochen:
angenommen
abgelehnt
oder zu anderen Bedingungen/Konditionen angenommen werden.
Der Versicherungsantrag in der Auto Versicherung gilt erst als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung oder den Versicherungsschein erhält.
Die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung gilt erst auch als angenommen, wenn die Versicherungsgesellschaft innerhalb von 2 Wochen die vorläufige Deckung nicht kündigt.
Antragsteller
Anspruchsteller
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