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Anpassungsversicherung
Sie wird auch als Zuwachsversicherung oder dynamische Lebensversicherung bezeichnet. Versicherungsbeiträge und Versicherungssumme werden in regelmäßigen Abständen erhöht.

Maßstab für die Beitragserhöhung ist in der Regel die Steigerung des Höchst-Beitrags in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten und Arbeiter. Einige Lebensversicherungsunternehmen empfehlen für die Dynamisierung auch feste Prozentsätze.

Heute werden grundsätzlich beide Erhöhungsmöglichkeiten zusammen angeboten. Obwohl sich durch die Anpassungsversicherung der Versicherungsschutz ständig erhöht, ist keine weitere Gesundheitsprüfung nötig, nur falls zwei Anpassungen nacheinander ausgelassen werden.
Anrechnungszeiten (GRV) Anpassungsprüfungspflicht Zur Übersichtsseite: A
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