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Angemessenheit
Die laufenden Bezüge sowie die betriebliche Versorgungszusage eines Geschäfts bzw. Gesellschafterführers werden vom Finanzamt überprüft, ob sie dem Grunde und der Höhe nach angemessen sind. Die Angemessenheitsprüfung findet in der Regel in 2 Stufen statt:

  • Stufe 1: Angemessenheit der Versorgungszusage selbst

  • Stufe 2: Angemessenheit der Gesamtbezüge


  • Der unangemessene Teil einer Pensionszusage wird als sogenannte verdeckte Gewinn-Ausschüttung behandelt.

    Die verdeckte Gewinn-Ausschüttung setzt keine bestimmte Mindestbeteiligung des Gesellschafters voraus. Bei einem Gesellschafter mit beherrschender Stellung ist das Risiko einer verdeckten Gewinn-Ausschüttung aber sehr hoch.
    Annahmezwang / Kontrahierungszwang Anfechtung Zur Übersichtsseite: A
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