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Altersvorsorge Sondervermögen (AS-Fonds)
Diese Fonds sind gesetzlich geregelt und unterliegen besonderen Anlage-Vorschriften zum Zweck der privaten Altersvorsorge. Sie bieten ein ausgewogenes substanzorientiertes Portfolio, da sie den Vorteil der Aktien-Anlage mit der Anlage in Rentenpapieren und auch Immobilienfondsanteilen kombinieren. Die Anlage-Richtlinien sind konkret:

  • mindestens 51 Prozent in Substanz-Werte (Aktien und Immobilienfonds)

  • mindestens 21 Prozent, maximal 51 prozent in Aktien

  • maximal 30 Prozent in Immobilienfonds

  • maximal 30 Prozent Währungsrisiko

  • Einsatz derivativer Finanz-Instrumente nur für Absicherungszwecke

  • Erträge werden thesauriert


  • Diese Investmentfonds bieten Spar-Pläne über mind. 18 Jahre oder bis zum 60. Lebensjahr sowie Auszahlungspläne mit denen sich die Anleger quasi eine "zweite Rente" schaffen können. Das Altersvorsorge-Sondervermögen kann mit einem Versicherungsschutz zusammengekoppelt werden.
    Alterungsrückstellung Altersrenten (GRV) Zur Übersichtsseite: A
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