Diese Fonds sind gesetzlich geregelt und unterliegen besonderen Anlage-Vorschriften zum Zweck der privaten Altersvorsorge. Sie bieten ein ausgewogenes substanzorientiertes Portfolio, da sie den Vorteil der Aktien-Anlage mit der Anlage in Rentenpapieren und auch Immobilienfondsanteilen kombinieren. Die Anlage-Richtlinien sind konkret:
mindestens 51 Prozent in Substanz-Werte (Aktien und Immobilienfonds)
mindestens 21 Prozent, maximal 51 prozent in Aktien
maximal 30 Prozent in Immobilienfonds
maximal 30 Prozent Währungsrisiko
Einsatz derivativer Finanz-Instrumente nur für Absicherungszwecke
Erträge werden thesauriert
Diese Investmentfonds bieten Spar-Pläne über mind. 18 Jahre oder bis zum 60. Lebensjahr sowie Auszahlungspläne mit denen sich die Anleger quasi eine "zweite Rente" schaffen können. Das Altersvorsorge-Sondervermögen kann mit einem Versicherungsschutz zusammengekoppelt werden.
Alterungsrückstellung
Altersrenten (GRV)
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