Regeln für die vertraglichen Rechte und Pflichten des Versicherungsnehmers und Versicherers (Versicherungsgesellschaft), gegebenenfalls ergänzt durch besondere Versicherungsbedingungen, legen Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes fest.
Die Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören zum Geschäftsplan des Versicherers und brauchen seit 14 Jahren nicht mehr vom Bundes-Aufsichtsamt für das Versicherungswesen, kurz auch als BAV bezeichnet, genehmigt zu sein.