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Aktuar
Das Wort Aktuar bedeutete früher Schnellschreiber und stamt aus dem Lateinischen "actuarius". Heutzutage bezeichnet es einen Experten, der durch seine wissenschaftliche Ausbildung, in der mathematischen Wahrscheinlichkeitstheorie und Finanzmathematik Hilfe leistet und gewisse Lösungen entwickelt und zwar in den Bereichen des Bausparwesens, der Versicherungen und Kapitalanlagen.

Versicherungsmathematiker war eine Bezeichnung, die man im 20. Jahrhundert für den Beruf des Aktuars verwendete. Seit 1993 aber, als die Deutsche Aktuarvereinigung gegründet wurde, wurde auch der Name in eine international gängigere Form geändert. Diese Änderung war auch deswegen notwendig, weil sich der Berufskreis der Aktuare über die Versicherungen hinaus ausgestreckt hat.

Jetzt arbeiten sie außer im Versicherungsbereich auch noch für Bausparkassen und Banken, Sozialversicherer, Wirtschafts- und Beratungsunternehmen, Ministerien, Behörden und Verbände, manchmal wird ihre Aussage als Sachverständige in Verhandlungen gebraucht. Aktuare arbeiten sowohl auf freiberuflicher Basis wie auch als Angestellte.

Die Berufsbeschreibung der Aktuare setzt voraus, dass sie komplexe Zusammenhänge im Wirtschaftsbereich mit mathematischen Modellen so realitätsnah wie möglich beschreiben können und auf Wahrscheinlichkeitsmodelle basierende Aussagen über die zukünftigen Entwicklungen machen können. Ausser komplexe mathematische Probleme in die Praxis umzusetzen, müssen sie über vertiefte wirtschaftliche Grundlagen verfügen. Im Zeitalter der elektronischen Datenaufarbeitung ist es auch nötig, dass sie über Informatikkenntnisse verfügen.

Ihre Arbeit beinhaltet viel mehr als die reine mathematische Wiedergabe von Daten. Mit ihren Kenntnissen müssen sie auch Lösungen für die Vorgaben finden. Genau so müssen sie auch Preisermittlungen und Bewertungen durchführen können.

Nach dem neuen Versicherungsrecht müssen Lebensversicherer sowie private Kranken-Versicherer einen "verantwortlichen Aktuar" benennen. Dieser Aktuar muss auf die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge achten.
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