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Ärztliche Untersuchung
Im Bereich der Lebensversicherungen wird grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung gefordert. Dies wird allerdings meistens erst bei späteren Eintrittsalter, oder bei hohen / höheren Versicherungssummen verlangt.
Bei einer Kapitallebensversicherung sind ärztliche Untersuchungen in der Regel erst ab einer Todesfall-Summe von 300.000 Euro oder bei einem höheren höherem Eintrittsalter üblich.


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