Im Bereich der Lebensversicherungen wird grundsätzlich eine ärztliche Untersuchung gefordert. Dies wird allerdings meistens erst bei späteren Eintrittsalter, oder bei hohen / höheren Versicherungssummen verlangt.
Bei einer Kapitallebensversicherung sind ärztliche
Untersuchungen in der Regel erst ab einer Todesfall-Summe von 300.000 Euro oder bei einem höheren höherem Eintrittsalter üblich.
Äquivalenzprinzip
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