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Äquivalenzprinzip


Äquivalenzprinzip

Hierbei handelt es sich eigentlich um den Grundsatz der Individualversicherung, wonach sich der Versicherungsbeitrag nach der Art und Größe des Risikos oder der entsprechenden Risikogruppe bemisst.
Hingegen spielt die Gleichgewichtigkeit von Beitrag und Risikotragung in der Sozialversicherung eine weniger bedeutende Rolle. Bei der Sozialversicherung dominiert das Prinzip der Solidarität.

Ärztliche Untersuchung
Änderungsrisiko
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