Durch das Änderungsrisiko wird die zu erwartende, von Zufällen
weitergehend freie Schadenbelastung verändert. Unvorhersehbare äußere Einflüsse wie beispielweise Preisniveau, Technik, Rechtssprechung, Wertewandel usw. können die Risikolage stark beeinflussen und somit die Kalkulationsbasis der Versicherungsgesellschaft unterminieren.
Äquivalenzprinzip
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