Abschlusskosten oder Abschlussgebühren sind Kosten, die beim Abschluss einer Versicherung fällig werden. Die Abschlusskosten, oftmals auch als Erwerbskosten bezeichnet, sind Bestandteil der Betriebskosten einer Versicherungsgesellschaft. Sie können außer der Provision, den man an den Versicherer zahlen muss auch Kosten für die Werbung, für den Außendienst, für die Risikoprüfung und die Antragsbearbeitung. Eine Besonderheit ist bei der Altersvorsorge, dass diese Kosten über einen Zeitraum von 10 Jahren verteilt werden müssen.
Bei der Lebensversicherung zum Beispiel, können die Abschlussgebühren von einem Versicherer zum anderen in solchen Maßen abweichen, dass bei einem Vergleich Unterschiede bis zu 5000 Euro möglich sind. Die Gesellschaften und somit auch die Versicherungsmakler müssen im Vertrag anzeigen was sich hinter den Kosten alles verbirgt.
Mit dieser Kostenvorausbelastung wird das Honorar des Beraters oder des Vermittlers finanziert. Für diese Vermittler ist also der Abschluss des Vertrags von Vorteil, denn schon bei der ersten Zahlung der Beiträge kommt ihnen eine Provision von mehrerern hundert Euro zu. Deshalb empfindet man, dass manche Vermittler auf den Abschluss der Versicherung dringen.
Seit einiger Zeit schon, läuft die Debatte über die Zulässigkeit und Legitimität der Abschlussgebühren, zum Beispiel bei Bausparverträgen. Die Verbraucherschützer fordern diese abzutreiben, weil sie aus rechtlicher Sicht unzulässig seien.
Diese Kosten entstehen einmalig durch den Abschluss eines Versicherungsvertrages und sind u.a. aus folgenden zusammengesetzt:
Abschlussprovisionen
Kosten der Antrags- oder Risiko-Prüfung
Kosten der Antragsbearbeitung
Kosten der Ausfertigung des Versicherungsscheins usw.
Abschlusskostenquote
Abschluss
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